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REGULIERUNGSRADAR

Finanzintermediäre müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass sie sich an die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen, die Regulierungen der Europäischen Aufsichtsbehörden und die Regeln der Geldwäschereibekämpfung halten. Neue Regulierungen und Updates sind hier ab Stand 01.07.2017 laufend aufgeführt:

Juni 2021

Abänderungen TVTG, SPG und SPV - Information für VT Dienstleister

Im Rahmen der Umsetzung der 5. Geldwäscherei-Richtlinie wurden im liechtensteinischen Sorgfaltspflichtrecht weitreichende Änderungen betreffend den VT-Dienstleistungssektor vorgenommen: 

 

  • Der Vertrieb von Dienstleistungen durch ausländische VT-Dienstleister wurde durch einen Agenten in Liechtenstein geregelt. Die Änderungen (VT-Agent) im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und dem Gesetz über Token und vertrauenswürdige Technologien (TVTG) treten mit 01. April 2021 in Kraft.

 

  • Die konkreten Umsetzungen zur «travel rule» sind in der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) geregelt und treten mit 01. Juni 2021 in Kraft. Für die Umsetzung der «travel rule» sind keine Übergangsvorschriften vorgesehen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu den Änderungen finden Sie unter:

 

Juni 2021

Inkrafttreten der revidierten Sorgfaltspflichtverordnung

Die revidierte SPV tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.

Die Verordnung enthält nähere Ausführungen hinsichtlich der globalen Anwendung des sorgfaltspflichtrechtlichen Standards. Es wird nun auf Verordnungsebene detaillierter dargelegt, was die betroffenen Sorgfaltspflichtigen, insbesondere in ihren gruppenweit anwendbaren Strategien und Verfahren, sicherzustellen haben. Weiter wurden konkrete Bestimmungen in Bezug auf den Transfer von virtuellen Währungen bzw. Token festgelegt sowie Anpassungen im Zusammenhang mit sorgfaltspflichtigen Fonds vorgenommen. Es soll sichergestellt werden, dass Minimalerfordernisse bei der Risikobewertung des sorgfaltspflichtigen Fonds eingehalten werden. Schliesslich wurde der Anhang 3 in Einklang mit der Abänderung des SPG erweitert und beinhaltet nun auch spezifische Anhaltspunkte für Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Verwahrungs- und Vermietungsgeschäften.

Mai 2021

Wegleitung Travel Rule / Nachgebesserte FATF Guidance für VASPS

Die Finanzmarktaufsicht beabsichtigt im Mai 2021 eine Wegleitung zur Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen der «travel rule» zu veröffentlichen. 

 

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch die «updated guidance for a risk-based approach to virtual assets and VASPs». Die FATF beschreibt in diesem Dokument die geänderten Anforderungen hinsichtlich der «travel rule», der Definition von VASPs als auch der Definition von Virtual Assets. Der Draft ist abrufbar unter dem Link:  http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/recommendations/March%202021%20-%20VA%20Guidance%20update%20-%20Sixth%20draft%20-%20Public%20consultation.pdf.

April 2021

Umsetzung 5. GwRL / Revision SPG

Am 1. April 2021 tritt das neue SPG in Kraft.

Die 5. Geldwäscherei-Richtlinie berücksichtigt nun auch den Trend zu virtuellen Währungen und adressiert damit die mit virtuellen Währungen verbundenen Geldwäscherei-Risiken. Des Weiteren bringt sie wesentliche Änderungen mit sich, indem sie über internationale Standards hinausgeht und umfasst Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf den wirtschaftlichen Eigentümer. Auch der Rahmen für die Bewertung von Hochrisiko-Drittländern wird verschärft und harmonisiert. Die Befugnisse der zentralen Meldestellen für Geldwäscherei (Financial Intelligence Units) werden erweitert und die Zusammenarbeit zwischen den für die Geldwäschereibekämpfung zuständigen Behörden wird verstärkt. Des Weiteren geht mit der 5. Geldwäscherei-Richtlinie eine Erweiterung des Anwendungsbereiches einher und der Kreis der Sorgfaltspflichtigen wird ausgedehnt auf: 

  • Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld (gesetzliche Zahlungsmittel) und umgekehrt tauschen;

  • Anbieter von elektronischen Geldbörsen;

  • Immobilienmakler, die Immobilien vermieten, in Bezug auf Transaktionen, bei denen sich die monatliche Miete auf 10 000 Euro oder mehr beläuft; und

  • Dienstleister im Zusammenhang mit Kunstwerken bei Transaktionen von 10 000 Euro oder mehr.

April 2021

Totalrevision VwEG / Inkrafttreten Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbPG)

Per 1. April 2021 tritt das totalrevidierte VwEG (neu VwbPG) in Kraft. Für liechtensteinische Rechtsträger, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes. Genauere Ausführungen hierzu finden Sie auch in unserem Newsletter 01/2021.

März 2021

Medienmitteilung zur Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung

Die aktuelle Medienmitteilung vom 26.03.2021 zur Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.llv.li/medienmitteilungen/detail/4456/abanderung-der-sorgfaltspflichtverordnung

 

 

Januar 2021

Diesjähriger Fokus bei Sorgfaltspflichtprüfungen

Anlässlich der Sorgfaltspflichtprüfungen 2021 liegt der Fokus auf der Risikobewertung, der Angemessenheit der Geschäftsprofile, der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie auf einer hohen Datenqualität als Grundlage der Unternehmenssteuerung.

Januar 2021

Bestellung eines Wirtschaftsprüfers

https://www.fma-li.li/de/news/20200924-nachweis-der-bestellung-eines-wirtschaftsprufers-nach-trhg.html

Zum Nachweis der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der FMA spätestens bis 1. Januar 2021 eine Annahmeerklärung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 22e iVm. Art. 61a TrHG beizubringen. Zudem ist der für das Mandat verantwortliche Revisor bekanntzugeben.

Januar 2021

Ausnahmeantrag Funktionstrennung gem. Art. 22a Abs. 2 TrHG

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Vorschrift bezüglich Funktionstrennung gemäss Art. 22a Abs. 2 TrHG ist bei der FMA einzureichen. Ein Antrag auf Erlass der Funktionstrennung kann von Seiten eines Treuhänders erfolgen, wenn eine Funktionstrennung angesichts ihrer Art, Grösse und Komplexität der Tätigkeiten unangemessen wäre.

Januar 2021

Organisationshandbuch

Inkrafttreten des internen Organisationshandbuches zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Art. 349 Abs. 1 Ziff. 2 PGR).

Dezember 2020

Revision AIA-Gesetz, FATCA Gesetz & Österreich Abkommen

Anfang November hat der Landtag der Revision des AIA‐Gesetzes, des FATCA‐Gesetzes, des AStA‐ Gesetzes zugestimmt. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Es gelten verschärfte Dokumentationspflichten. Das Liechtenstein Finish (FI-opt-in) wurde aufgehoben und muss bis 31.12.2021 aufgearbeitet werden. Überdies sind sämtliche FFI und FI unabhängig von etwaigen Meldepflichten bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu registrieren.

August 2020

Anpassung der Liste der Länder mit geografischen Risiken (Liste A)

https://www.fma-li.li/files/fma/fma-rl-2013-1-liste-a.pdf

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten haben die Sorgfaltspflichtigen auch geografische Faktoren, die aus Sicht der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein potenziell höheres Risiko indizieren, zu berücksichtigen. Diese geografischen Faktoren sind in Anhang 2 Abschnitt A Bst. c des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) angeführt und werden in der FMA-Richtlinie 2013/1 unter Punkt 4.4 und Punkt 5.8.5 näher erläutert. 

Juli 2020

Regierung veröffentlicht  NRA II (Nationales Risiko Assessment) 

Folgende vier strategischen Ziele wurden von der Regierung festgelegt:

  • Effektive Umsetzung der internationalen Verpflichtungen und Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken, die für Liechtenstein in den Bereichen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung identifiziert werden.

  • Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur Erhöhung der Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie Verbesserung des Risikomanagements der Sorgfaltspflichtigen.

  • Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung bei Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

  • Weitere Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sowie der Koordination und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der Arbeitsgruppe PROTEGE.

Juli 2020

Inkrafttreten des neuen Treuhändergesetzes

Am 1. Juli 2020 trat das neue Treuhändergesetz in Kraft. Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen finden Sie in unserem Newsletter angeführt.

Juni 2020

Überarbeitung FMA Wegleitung 2017/18 (Versicherungsunternehmen)

Die FMA hat die Wegleitung 2017/18 - Fachliche Qualifikation und persönliche Integrität von Organträgern und Funktionsinhabern überarbeitet. Die überarbeitete Wegleitung ersetzt die FMA-Wegleitung 2017/18 in der Fassung vom 15. Mai 2017.

Mai 2020

Update AIA Merkblatt

Am 13. Mai 2020 wurde von Seiten der FL Steuerverwaltung eine überarbeitete Version des Merkblattes betreffend den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Partnerstaaten aufgeschaltet.

Oktober 2019

Prüfungsschwerpunkte 2020

Prüfungschwerpunkt für 2020 wurden von der FMA veröffentlich. 

  • Risikokategorisierung

  • Angemessenheit der Profile - Dokumentation!

September 2019

Anpassung Sorgfaltspflichtverordnung

Der Anhang 3 der SPV wurde um Anhaltspunkte für Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung angepasst.

Juli 2019

Veröffentlichung FMA-Wegleitung 2019/7

Die neue FMA-Wegleitung ermöglicht die Video-Identifikation ohne Medienbruch bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst hohen sorgfaltspflichtrechtlichen Standards. Sie ersetzt die Wegleitung zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 SPG „persönlich anwesend“ (Anwendbarkeit der sogenannten Online-Verifikation) aus dem Jahr 2016

Juni 2019

Überarbeitung der FMA-Wegleitung 2018/7

Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts überarbeitet. Wichtigste Punkte u.a. Identität der wirtschaftlich berechtigten Person und Ausschüttungsempfänger mit entsprechenden Massnahmen (z.B. Passkopie) oder Klarstellung Protektor

April 2019

Checkliste Massnahmen IT-Security / Cyber-Security

Die THK stellt eine Checkliste als Hilfestellung zur Umsetzung der Pflichten gemäss Art. 15 (Datensicherheit) und 16 (Risikomanagement) der Standesrichtlinien zur Verfügung.

Februar 2019

Länderliste

Die Länderliste A wurde unter anderem aufgrund der unlängst erfolgten Veröffentlichung des Corruption Perceptions Index 2018 aktualisiert.

Januar 2019

AIA-Klassifikation von gemeinnützigen steuerbefreiten Rechtsträgern

Bis zum 31.12.2019 ist bei gemeinnützigen Rechtsträgern zu prüfen, ob sie allenfalls als Investmentunternehmen (Finanzinstitute) klassifizieren.

November 2018

Cyber-Security

Die FMA misst dem Thema Cyber-Security eine grosse Bedeutung bei. Die erforderlichen Massnahmen im Umgang mit Cyber-Risiken werden in der FMA-Mitteilung 2018/3 konkretisiert.

Oktober 2018

Elektronisches Meldewesen

Die FMA hat die Mitteilung 2017/3 zum elektronischen Meldewesen nach Sorgfaltspflichtrecht abgeändert. Dabei geht es insbesondere um Konkretisierungen (Person mit mehreren Wohnsitze usw.).

September 2018

Datenschutzstelle

Die Datenschutzstelle ist neu unter https://www.datenschutzstelle.li

Juli 2018

Ablauf Sorgfalspflichtkontrollen

Vor-Ort-Kontrolle der Einhaltung der SPG/SPV durch die Wirtschaftsprüfer wurden kürzlich umfangreich überarbeitet. Ziel dieser Überarbeitung war die Rolle der FMA im gesamten Prüfprozess zu stärken, die Vereinheitlichung der Durchführung und die Umstellung von der regelbasierten zur risikobasierten Aufsicht. Die FMA hat den Prüfprozess schematisch dargestellt.

Juli 2018

Checkliste zur internen Überprüfung einer Geschäftsbeziehung

Im Zuge der neuen Organisation der SPG-Kontrollen hat die FMA eine Checkliste zur Überprüfung der Sicherstellung der SPG erstellt. Diese Checkliste kann auch für die interne Sicherstellung/Nachkontrolle (Untersuchungsbeauftragter) verwendet werden.

Mai 2018

Datenschutz

Die Datenschutzstelle veröffentlicht 9 erste Schritte auf dem Weg zur Datenschutzkompatibilität

 

Auf der Homepage muss eine Datenschutzhinweis aufgeschalten werden. Unterstützung erhalten Sie auf auf der Seite der Datenschutzstelle und Datenschutzhinweis Generator.

AIA/FATCA

Die AIA und FATCA Meldungen betreffend 2017 sind bis spätestens 30. Juni 2018 zu übermitteln.

April 2018

Interne Funktion nach SPG

Bis Ende Mai 2018 müssen mittels Formular die internen Funktionen mitgeteilt werden.
Formular zum Download

März 2018

AIA aktualisierte Musterschreiben

Bis Ende März 2018 sind die Finanzinstitute verpflichtet die zu meldenden Kontoinhaber über die anstehende Meldung zu informieren.

Februar 2018

THK SPG-Musterweisungen

Die THK veröffentlich die aktualisierte Musterweisung.
 

Änderung Steuergesetz

Aufgrund der BEPS Bestimmungen muss das SPG angepasst werden (Anti-Missbrauchsbestimmungen). Dividenden von gewissen ausl. UC sind nicht mehr steuerfrei.

Januar 2018

FMA «Tool zur Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen»

FMA legt Mindeststandard für Risikobewertung fest.

Dezember 2017

UK Trust Registration

Registrierung aller FL Trusts, Stiftungen sowie trustähnlichen Anstalten mit UK Bezug (UK-Assets) bis Ende Januar.

November 2017

Risikobewertung der GB (FMA-Mitteilung 2013/1)

Jede GB muss klassifiziert werden. Es wurden diverse risikoerhöhende (Wohnsitz in Drittstaat, Involvierung sensitiver Branchen, Hohes Transaktionsvolumen) und risikomindernde Faktoren (persönlicher Kontakt, Wohnsitz in EU-/EWR) festgelegt. Frist: Für alle ab 01.09.2017 neuen GB bis 01.03.2018 und für alle übrigen bis 01.06.2018.

November 2017

Liste der Staaten mit erhöhten Risiken (Anhang SPG)

FMA veröffentlicht eine Liste gemäss Anhang 2 Abschnitt A Bst. c SPG:
Liste zum Download

Oktober 2017

Auslegung Steuergesetz

Ab 2018 kommt es zu einer Praxisänderung durch die Steuerverwaltung bezüglich der Auslegung der tatsächlichen Verwaltung (gewisse ausl. Gesellschaften werden in FL steuerpflichtig).

Ausweitung AIA

Ausbau der Liste der Partnerstaaten für AIA ab 2019 (Meldung für 2018) u.a. Schweiz, Brasilien und Russland.

FMA Meldewesen (FMA-Mitteilung 2017/3)

Es müssen je Finanzintermediär diverse Parameter (Einbringer nach Länder, GB mit Inhaberpapieren, GB externe mit EZ auf Bank oder auf Gesellschaftsebene etc.) jeweils bis 31.03. eines Jahres (im 2018 bis 30.06.) sichergestellt sein.

September 2017

Änderung des SPG und SPV

Per 01.09.2017 treten die Änderung des SPG und SPV in Kraft (Ausdehnung Inland-PEP, Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte und Herkunft des Gesamtvermögens, Änderung vereinfachte Sorgfaltspflichten).

August 2017

Datenschutzverordnung

Intermediäre unterliegen diversen Pflichten (ab Mai 2018) wie Erstellung einer Übersicht über Applikationen/Systeme und Daten, Ableitung der Massnahmen, Erstellung eines Löschungskonzeptes (nur in Ausnahmefällen über 10 Jahren), Ernennung eines Datenschutzbeauftragten usw.

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