REGULIERUNGSRADAR
Finanzintermediäre müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass sie sich an die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen, die Regulierungen der Europäischen Aufsichtsbehörden und die Regeln der Geldwäschereibekämpfung halten. Neue Regulierungen und Updates sind hier ab Stand 01.07.2017 laufend aufgeführt:
Juni 2021
Abänderungen TVTG, SPG und SPV - Information für VT Dienstleister
Im Rahmen der Umsetzung der 5. Geldwäscherei-Richtlinie wurden im liechtensteinischen Sorgfaltspflichtrecht weitreichende Änderungen betreffend den VT-Dienstleistungssektor vorgenommen:
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Der Vertrieb von Dienstleistungen durch ausländische VT-Dienstleister wurde durch einen Agenten in Liechtenstein geregelt. Die Änderungen (VT-Agent) im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und dem Gesetz über Token und vertrauenswürdige Technologien (TVTG) treten mit 01. April 2021 in Kraft.
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Die konkreten Umsetzungen zur «travel rule» sind in der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) geregelt und treten mit 01. Juni 2021 in Kraft. Für die Umsetzung der «travel rule» sind keine Übergangsvorschriften vorgesehen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu den Änderungen finden Sie unter:
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TVTG (LGBl Nr. 2021.036) https://www.gesetze.li/chrono/2021036000
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SPG (LGBl Nr. 2021.034) https://www.gesetze.li/chrono/2021034000
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SPG (LGBl Nr. 2020.305) https://www.gesetze.li/chrono/2020305000
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SPV (LGBl Nr. 2021.122) https://www.gesetze.li/chrono/2021122000
Juni 2021
Inkrafttreten der revidierten Sorgfaltspflichtverordnung
Die revidierte SPV tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Die Verordnung enthält nähere Ausführungen hinsichtlich der globalen Anwendung des sorgfaltspflichtrechtlichen Standards. Es wird nun auf Verordnungsebene detaillierter dargelegt, was die betroffenen Sorgfaltspflichtigen, insbesondere in ihren gruppenweit anwendbaren Strategien und Verfahren, sicherzustellen haben. Weiter wurden konkrete Bestimmungen in Bezug auf den Transfer von virtuellen Währungen bzw. Token festgelegt sowie Anpassungen im Zusammenhang mit sorgfaltspflichtigen Fonds vorgenommen. Es soll sichergestellt werden, dass Minimalerfordernisse bei der Risikobewertung des sorgfaltspflichtigen Fonds eingehalten werden. Schliesslich wurde der Anhang 3 in Einklang mit der Abänderung des SPG erweitert und beinhaltet nun auch spezifische Anhaltspunkte für Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Verwahrungs- und Vermietungsgeschäften.
Mai 2021
Wegleitung Travel Rule / Nachgebesserte FATF Guidance für VASPS
Die Finanzmarktaufsicht beabsichtigt im Mai 2021 eine Wegleitung zur Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen der «travel rule» zu veröffentlichen.
Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch die «updated guidance for a risk-based approach to virtual assets and VASPs». Die FATF beschreibt in diesem Dokument die geänderten Anforderungen hinsichtlich der «travel rule», der Definition von VASPs als auch der Definition von Virtual Assets. Der Draft ist abrufbar unter dem Link: http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/recommendations/March%202021%20-%20VA%20Guidance%20update%20-%20Sixth%20draft%20-%20Public%20consultation.pdf.
April 2021
Umsetzung 5. GwRL / Revision SPG
Am 1. April 2021 tritt das neue SPG in Kraft.
Die 5. Geldwäscherei-Richtlinie berücksichtigt nun auch den Trend zu virtuellen Währungen und adressiert damit die mit virtuellen Währungen verbundenen Geldwäscherei-Risiken. Des Weiteren bringt sie wesentliche Änderungen mit sich, indem sie über internationale Standards hinausgeht und umfasst Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf den wirtschaftlichen Eigentümer. Auch der Rahmen für die Bewertung von Hochrisiko-Drittländern wird verschärft und harmonisiert. Die Befugnisse der zentralen Meldestellen für Geldwäscherei (Financial Intelligence Units) werden erweitert und die Zusammenarbeit zwischen den für die Geldwäschereibekämpfung zuständigen Behörden wird verstärkt. Des Weiteren geht mit der 5. Geldwäscherei-Richtlinie eine Erweiterung des Anwendungsbereiches einher und der Kreis der Sorgfaltspflichtigen wird ausgedehnt auf:
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Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld (gesetzliche Zahlungsmittel) und umgekehrt tauschen;
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Anbieter von elektronischen Geldbörsen;
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Immobilienmakler, die Immobilien vermieten, in Bezug auf Transaktionen, bei denen sich die monatliche Miete auf 10 000 Euro oder mehr beläuft; und
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Dienstleister im Zusammenhang mit Kunstwerken bei Transaktionen von 10 000 Euro oder mehr.
April 2021
Totalrevision VwEG / Inkrafttreten Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbPG)
Per 1. April 2021 tritt das totalrevidierte VwEG (neu VwbPG) in Kraft. Für liechtensteinische Rechtsträger, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes. Genauere Ausführungen hierzu finden Sie auch in unserem Newsletter 01/2021.
März 2021
Medienmitteilung zur Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung
Die aktuelle Medienmitteilung vom 26.03.2021 zur Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.llv.li/medienmitteilungen/detail/4456/abanderung-der-sorgfaltspflichtverordnung
Januar 2021
Diesjähriger Fokus bei Sorgfaltspflichtprüfungen
Anlässlich der Sorgfaltspflichtprüfungen 2021 liegt der Fokus auf der Risikobewertung, der Angemessenheit der Geschäftsprofile, der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie auf einer hohen Datenqualität als Grundlage der Unternehmenssteuerung.
Januar 2021
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Zum Nachweis der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der FMA spätestens bis 1. Januar 2021 eine Annahmeerklärung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 22e iVm. Art. 61a TrHG beizubringen. Zudem ist der für das Mandat verantwortliche Revisor bekanntzugeben.
Januar 2021
Ausnahmeantrag Funktionstrennung gem. Art. 22a Abs. 2 TrHG
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Vorschrift bezüglich Funktionstrennung gemäss Art. 22a Abs. 2 TrHG ist bei der FMA einzureichen. Ein Antrag auf Erlass der Funktionstrennung kann von Seiten eines Treuhänders erfolgen, wenn eine Funktionstrennung angesichts ihrer Art, Grösse und Komplexität der Tätigkeiten unangemessen wäre.
Januar 2021
Organisationshandbuch
Inkrafttreten des internen Organisationshandbuches zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Art. 349 Abs. 1 Ziff. 2 PGR).
Dezember 2020
Revision AIA-Gesetz, FATCA Gesetz & Österreich Abkommen
Anfang November hat der Landtag der Revision des AIA‐Gesetzes, des FATCA‐Gesetzes, des AStA‐ Gesetzes zugestimmt. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Es gelten verschärfte Dokumentationspflichten. Das Liechtenstein Finish (FI-opt-in) wurde aufgehoben und muss bis 31.12.2021 aufgearbeitet werden. Überdies sind sämtliche FFI und FI unabhängig von etwaigen Meldepflichten bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu registrieren.
August 2020
Anpassung der Liste der Länder mit geografischen Risiken (Liste A)
https://www.fma-li.li/files/fma/fma-rl-2013-1-liste-a.pdf
Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten haben die Sorgfaltspflichtigen auch geografische Faktoren, die aus Sicht der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein potenziell höheres Risiko indizieren, zu berücksichtigen. Diese geografischen Faktoren sind in Anhang 2 Abschnitt A Bst. c des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) angeführt und werden in der FMA-Richtlinie 2013/1 unter Punkt 4.4 und Punkt 5.8.5 näher erläutert.
Juli 2020
Regierung veröffentlicht NRA II (Nationales Risiko Assessment)
Folgende vier strategischen Ziele wurden von der Regierung festgelegt:
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Effektive Umsetzung der internationalen Verpflichtungen und Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken, die für Liechtenstein in den Bereichen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung identifiziert werden.
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Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur Erhöhung der Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie Verbesserung des Risikomanagements der Sorgfaltspflichtigen.
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Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung bei Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
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Weitere Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sowie der Koordination und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der Arbeitsgruppe PROTEGE.
Juli 2020
Inkrafttreten des neuen Treuhändergesetzes
Am 1. Juli 2020 trat das neue Treuhändergesetz in Kraft. Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen finden Sie in unserem Newsletter angeführt.
Juni 2020
Überarbeitung FMA Wegleitung 2017/18 (Versicherungsunternehmen)
Die FMA hat die Wegleitung 2017/18 - Fachliche Qualifikation und persönliche Integrität von Organträgern und Funktionsinhabern überarbeitet. Die überarbeitete Wegleitung ersetzt die FMA-Wegleitung 2017/18 in der Fassung vom 15. Mai 2017.
Mai 2020
Update AIA Merkblatt
Am 13. Mai 2020 wurde von Seiten der FL Steuerverwaltung eine überarbeitete Version des Merkblattes betreffend den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Partnerstaaten aufgeschaltet.
Oktober 2019
Prüfungsschwerpunkte 2020
Prüfungschwerpunkt für 2020 wurden von der FMA veröffentlich.
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Risikokategorisierung
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Angemessenheit der Profile - Dokumentation!
September 2019
Anpassung Sorgfaltspflichtverordnung
Der Anhang 3 der SPV wurde um Anhaltspunkte für Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung angepasst.
Juli 2019
Veröffentlichung FMA-Wegleitung 2019/7
Die neue FMA-Wegleitung ermöglicht die Video-Identifikation ohne Medienbruch bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst hohen sorgfaltspflichtrechtlichen Standards. Sie ersetzt die Wegleitung zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 SPG „persönlich anwesend“ (Anwendbarkeit der sogenannten Online-Verifikation) aus dem Jahr 2016
Juni 2019
Überarbeitung der FMA-Wegleitung 2018/7
Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts überarbeitet. Wichtigste Punkte u.a. Identität der wirtschaftlich berechtigten Person und Ausschüttungsempfänger mit entsprechenden Massnahmen (z.B. Passkopie) oder Klarstellung Protektor
April 2019
Checkliste Massnahmen IT-Security / Cyber-Security
Die THK stellt eine Checkliste als Hilfestellung zur Umsetzung der Pflichten gemäss Art. 15 (Datensicherheit) und 16 (Risikomanagement) der Standesrichtlinien zur Verfügung.
Februar 2019
Länderliste
Die Länderliste A wurde unter anderem aufgrund der unlängst erfolgten Veröffentlichung des Corruption Perceptions Index 2018 aktualisiert.
Januar 2019
AIA-Klassifikation von gemeinnützigen steuerbefreiten Rechtsträgern
Bis zum 31.12.2019 ist bei gemeinnützigen Rechtsträgern zu prüfen, ob sie allenfalls als Investmentunternehmen (Finanzinstitute) klassifizieren.
November 2018
Cyber-Security
Die FMA misst dem Thema Cyber-Security eine grosse Bedeutung bei. Die erforderlichen Massnahmen im Umgang mit Cyber-Risiken werden in der FMA-Mitteilung 2018/3 konkretisiert.
Oktober 2018
Elektronisches Meldewesen
Die FMA hat die Mitteilung 2017/3 zum elektronischen Meldewesen nach Sorgfaltspflichtrecht abgeändert. Dabei geht es insbesondere um Konkretisierungen (Person mit mehreren Wohnsitze usw.).
Juli 2018
Ablauf Sorgfalspflichtkontrollen
Vor-Ort-Kontrolle der Einhaltung der SPG/SPV durch die Wirtschaftsprüfer wurden kürzlich umfangreich überarbeitet. Ziel dieser Überarbeitung war die Rolle der FMA im gesamten Prüfprozess zu stärken, die Vereinheitlichung der Durchführung und die Umstellung von der regelbasierten zur risikobasierten Aufsicht. Die FMA hat den Prüfprozess schematisch dargestellt.
Juli 2018
Checkliste zur internen Überprüfung einer Geschäftsbeziehung
Im Zuge der neuen Organisation der SPG-Kontrollen hat die FMA eine Checkliste zur Überprüfung der Sicherstellung der SPG erstellt. Diese Checkliste kann auch für die interne Sicherstellung/Nachkontrolle (Untersuchungsbeauftragter) verwendet werden.
Mai 2018
Datenschutz
Die Datenschutzstelle veröffentlicht 9 erste Schritte auf dem Weg zur Datenschutzkompatibilität
Auf der Homepage muss eine Datenschutzhinweis aufgeschalten werden. Unterstützung erhalten Sie auf auf der Seite der Datenschutzstelle und Datenschutzhinweis Generator.
AIA/FATCA
Die AIA und FATCA Meldungen betreffend 2017 sind bis spätestens 30. Juni 2018 zu übermitteln.
April 2018
Interne Funktion nach SPG
Bis Ende Mai 2018 müssen mittels Formular die internen Funktionen mitgeteilt werden.
Formular zum Download
März 2018
AIA aktualisierte Musterschreiben
Bis Ende März 2018 sind die Finanzinstitute verpflichtet die zu meldenden Kontoinhaber über die anstehende Meldung zu informieren.
Februar 2018
THK SPG-Musterweisungen
Die THK veröffentlich die aktualisierte Musterweisung.
Änderung Steuergesetz
Aufgrund der BEPS Bestimmungen muss das SPG angepasst werden (Anti-Missbrauchsbestimmungen). Dividenden von gewissen ausl. UC sind nicht mehr steuerfrei.
Januar 2018
FMA «Tool zur Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen»
FMA legt Mindeststandard für Risikobewertung fest.
Dezember 2017
UK Trust Registration
Registrierung aller FL Trusts, Stiftungen sowie trustähnlichen Anstalten mit UK Bezug (UK-Assets) bis Ende Januar.
November 2017
Risikobewertung der GB (FMA-Mitteilung 2013/1)
Jede GB muss klassifiziert werden. Es wurden diverse risikoerhöhende (Wohnsitz in Drittstaat, Involvierung sensitiver Branchen, Hohes Transaktionsvolumen) und risikomindernde Faktoren (persönlicher Kontakt, Wohnsitz in EU-/EWR) festgelegt. Frist: Für alle ab 01.09.2017 neuen GB bis 01.03.2018 und für alle übrigen bis 01.06.2018.
November 2017
Liste der Staaten mit erhöhten Risiken (Anhang SPG)
FMA veröffentlicht eine Liste gemäss Anhang 2 Abschnitt A Bst. c SPG:
Liste zum Download
Oktober 2017
Auslegung Steuergesetz
Ab 2018 kommt es zu einer Praxisänderung durch die Steuerverwaltung bezüglich der Auslegung der tatsächlichen Verwaltung (gewisse ausl. Gesellschaften werden in FL steuerpflichtig).
Ausweitung AIA
Ausbau der Liste der Partnerstaaten für AIA ab 2019 (Meldung für 2018) u.a. Schweiz, Brasilien und Russland.
FMA Meldewesen (FMA-Mitteilung 2017/3)
Es müssen je Finanzintermediär diverse Parameter (Einbringer nach Länder, GB mit Inhaberpapieren, GB externe mit EZ auf Bank oder auf Gesellschaftsebene etc.) jeweils bis 31.03. eines Jahres (im 2018 bis 30.06.) sichergestellt sein.
September 2017
Änderung des SPG und SPV
Per 01.09.2017 treten die Änderung des SPG und SPV in Kraft (Ausdehnung Inland-PEP, Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte und Herkunft des Gesamtvermögens, Änderung vereinfachte Sorgfaltspflichten).
August 2017
Datenschutzverordnung
Intermediäre unterliegen diversen Pflichten (ab Mai 2018) wie Erstellung einer Übersicht über Applikationen/Systeme und Daten, Ableitung der Massnahmen, Erstellung eines Löschungskonzeptes (nur in Ausnahmefällen über 10 Jahren), Ernennung eines Datenschutzbeauftragten usw.